Informationsveranstaltung des LLUR zur „Nettelauniederung“
Am 9.5.2012 informierte das LLUR (Amt für Landwirtschaft und ländliche Räume) über die Chancen, die ein Bodenordnungsverfahren den Gemeinden und den Grundstückseigentümern bietet. In diesem Rahmen erklärten Herr Wulff und Frau Mester, die Voraussetzungen für den Start eines Bodenordnungsverfahrens.
Bevor dieses überhaupt in die Wege geleitet wird, führt das LLUR ein Vorverfahren durch, welches das Verfahren konkretisieren soll und bei dem Vorverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern und den Gemeinden geführt werden. Aufgrund des Interesses auf dieser und einer weiteren Inforamationsveranstaltung (14.5. in Klein-Kühren) entscheidet das LLUR erst einmal über die Aufnahme des Vorverfahrens.
Aspekte für die Planung des Gebiets „Nettelauniederung“ sind neben der Umsetzung der Gewässerrahmenrichtlinie und weiteren Umweltschutzaspekten (FFH, Natura 2000) auch die dörfliche Entwicklung. In diesem Zuge können hier Wanderwege oder andere touristische Konzepte einfließen. Entwicklungen für die Zukunftsfähigkeit des Dorfes, die Flächen beanspruchen, können ebenfalls mit Ziele eines solchen Verfahrens sein.
Im Rahmen des Baus der A21 sind im Gebiet der Gemeinde Nettelsee schon ca. 40 ha im Gebiet der Nettelau für ein Konzept der extensiven Beweidung bereit. Im Gebiet unserer Gemeinde sind noch keine Flächen vorhanden.
Während der Veranstaltung konnten die Bürger ihre Fragen, Anmerkungen und Kritikpunkte vortragen, die diskutiert und für die weitere Planung aufgenommen wurden. Am Ende sprachen sich von den ca. 20 Anwesenden (in der Mehrheit Postfelder!) 16 für die Aufnahme eines Verfahrens aus. Laut bisheriger Planung kann so ein Verfahren – also die Umsetzung aller geplanten Aspekte – im optimalen Fall bis Ende 2017 durchgeführt werden.
Ein wichtiger Aspekt ist, das die Gemeinden durch die Aufnahme eines Verfahrens die Möglichkeit haben, an der Planung mitzuwirken.